Ablation: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
   
   
==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).  
Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).  
:{{Empf EMF-Anwendungen}}
:{{Empf EMF-Anwendungen}}
Zeile 16: Zeile 16:
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:Zuständigkeit A2]]
[[Category:Ungeprüft]]
[[Category:AG83-16]]
[[Category:ICRP Glossary]]
[[Category:ICRP Glossary]]


__NOTOC__
__NOTOC__

Version vom 21. Juli 2022, 16:04 Uhr

Unter Ablation versteht man das Entfernen/ Veröden von Körpergewebe unter Anwendung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung.

In der Nuklearmedizin bezeichnet eine Ablative Radioiodtherapie die Zerstörung von Schilddrüsenrestgewebe in der Tumortherapie. Bei gutartigen Schilddrüsenerkrankungen werden damit Radioiodtherapien bezeichnet, die eine Hypothyreose zur Folge haben (z. B. Morbus Basedow).

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Entfernen/ Veröden von Körpergewebe (engl. ablation).

SSK 2019 - Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen[1]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Radiofrequency ablation

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Anwendungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) zu nichtmedizinischen Zwecken am Menschen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 12. August 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B6