Dosisdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen

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Dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben (§85 StrlSchG) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.   
Dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben ([https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__85.html StrlSchG 2017 § 85]) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.   


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
===In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK===
Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.
Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.
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==Referenzen==
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Version vom 18. August 2022, 09:28 Uhr

Dauerhafte Dokumentation aufgezeichneter dosisrelevanter Daten die nach gesetzlichen Vorgaben (StrlSchG 2017 § 85) eine definierte Zeit vorgehalten werden muss.

Weitere Definitionen

In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK

Aufzeichnung und Archivierung dosisrelevanter Daten.

SSK 2016[1]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Dosisdokumentation und Archivierung digitaler Bild- und Untersuchungsdaten in Radiologie und Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 282. Sitzung der SSK am 23./24. Juni 2016. Bekanntmachung im BAnz AT 20.03.2017 B3