Benigner Tumor: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Ein benigner [[Tumor]] ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität. <section begin=more />
Ein benigner [[Tumor]] ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität.  
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== Siehe auch ==
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Version vom 28. Februar 2023, 10:07 Uhr

Ein benigner Tumor ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität.

Aktuell verwendet in: SSK 2017[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 323. Sitzung der SSK am 3./4. Februar 2023 geprüft.

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018