Notfalleinsatzkraft: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte.  
Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem [[Notfall]], die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0059-20140117&from=EN Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom] <section begin=more />
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Version vom 27. Januar 2021, 10:07 Uhr

Eine Notfalleinsatzkraft ist eine Person mit einer festgelegten Rolle in einem Notfall, die bei einem Einsatz im Notfall einer Strahlung ausgesetzt sein könnte. Art 4 Abs. 31 Richtlinie 2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3