Transport (radioaktiver Stoffe): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Der Transport [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]] auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.   
Der Transport [[Radioaktiver Stoff|radioaktiver Stoffe]] auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.   
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2024, 12:37 Uhr

Der Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen bedarf grundsätzlich der Genehmigung. Je nach Art und Menge der transportierten radioaktiven Stoffe müssen bestimmte Verpackungsvorschriften beachtet werden.

Nach Lexikon zur Kernenergie[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 324. Sitzung der SSK am 22. März 2023 geprüft.

Aktuell verwendet in: SSK 2023[2]

Weblinks

Referenzen

  1. Koelzer, W. Lexikon zur Kernenergie. Ausgabe Januar 2019. KIT Scientific Publishing. ISBN 978-3-7315-0881-6
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023