Referenzmensch: Unterschied zwischen den Versionen

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männlicher und weiblicher Referenzmensch (reference male and reference female)
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männlicher und weiblicher Referenzmensch
Idealisierter Mann bzw. idealisierte Frau mit charakteristischen Merkmalen, die von der Kommission für den Zweck des Strahlenschutzes definiert wurden, d. h. mit den anatomischen und physiologischen Eigenschaften, die in dem Bericht der Kommission über den Referenzmenschen ([https://doi.org/10.1016/S0146-6453(03)00002-2 ICRP-Veröffentlichung 89]) definiert sind. ''(Zitiert aus: ''{{Vorlage:ICRP103}}'')''
Idealisierter Mann bzw. idealisierte Frau mit charakteristischen Merkmalen, die von der Kommission für den Zweck des Strahlenschutzes definiert wurden, d. h. mit den anatomischen und physiologischen Eigenschaften, die in dem Bericht der Kommission über den Referenzmenschen ([https://doi.org/10.1016/S0146-6453(03)00002-2 ICRP-Veröffentlichung 89]) definiert sind. ''(Zitiert aus: ''{{Vorlage:ICRP103}}'')''
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Version vom 3. September 2020, 11:38 Uhr

Vorlage:Weiterleitungen

männlicher und weiblicher Referenzmensch Idealisierter Mann bzw. idealisierte Frau mit charakteristischen Merkmalen, die von der Kommission für den Zweck des Strahlenschutzes definiert wurden, d. h. mit den anatomischen und physiologischen Eigenschaften, die in dem Bericht der Kommission über den Referenzmenschen (ICRP-Veröffentlichung 89) definiert sind. (Zitiert aus: Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.)

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6