Prognostische radiologische Lage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der diagnostischen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung des Anlagenzustandes und der sich daraus entwickelnden [[Umweltradioaktivität]] (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.  
Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der diagnostischen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung des Anlagenzustandes und der sich daraus entwickelnden [[Umweltradioaktivität]] (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.  
:Aktuell verwendet in:
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
:{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}


==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Radiologische Lage]]
*[[Radiologische Lage]]
==Referenzen==
<references />


[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
Zeile 10: Zeile 12:
[[Category: Ungeprüft]]
[[Category: Ungeprüft]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />

Version vom 28. August 2023, 08:52 Uhr

Eine in die Zukunft gerichtete Prognose der radiologischen Lage, die sich unter Berücksichtigung der diagnostischen radiologischen Lage und der erwarteten weiteren Entwicklung des Anlagenzustandes und der sich daraus entwickelnden Umweltradioaktivität (Boden, Luft, Lebensmittel) ergeben kann.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3