Notfall-Dosiswerte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juni 2023, 10:15 Uhr
Emergency dose values ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.
- Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]
Englische Fassung
Emergency dose values
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3