Anlagenexterner Notfallschutz (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Anlageninterner Notfallschutz]]
*[[Anlageninterner Notfallschutz (bei kerntechnischen Anlagen)]]


==Referenzen==
==Referenzen==

Version vom 9. Juni 2023, 10:18 Uhr

Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst alle Vorkehrungen außerhalb einer kerntechnischen Anlage zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei einer drohenden, stattfindenden oder bereits abgeschlossenen Freisetzung radioaktiver Stoffe. Maßnahmen des anlagenexternen Notfallschutzes sind in Katastrophenschutz-Maßnahmen und Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen gegliedert.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3