Notfallplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Notfallplanungen]]
*[[Notfallhandbuch]]
*[[Notfallhandbuch]]



Version vom 22. November 2023, 13:48 Uhr

Hinweis auf ANoPl etc ergänzen

Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien. Bund und Länder stellen Notfallpläne auf. In den Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen (vgl. Abschnitt 3 StrlSchG).

Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien.

Art 4 Abs. 30 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]

Siehe auch

Weitere Definitionen

Im ICRP Glossary (Englisch)

Emergency plan

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3