Einwirkungen von außen (bei kerntechnischen Anlagen): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Die Seite wurde neu angelegt: „<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umge…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.  
<section begin="abk" /><u>E</u>inwirkungen <u>v</u>on <u>a</u>ußen<section end="abk" /> (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.  
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
:Aktuell verwendet in: {{Referenzen|Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
:{{SSK|330}}


==Referenzen==
==Referenzen==
<references />
<references />


[[Category:Geprüft 2024]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Zuständigkeit A5]]
[[Category:Abkürzungen]]
[[Category:Abkürzungen]]

Version vom 27. März 2024, 14:21 Uhr

Einwirkungen von außen (EVA) sind Einwirkungen auf eine kerntechnische Anlage, die durch Umgebungsbedingungen, Naturereignisse oder äußere zivilisatorische Einflüsse von außerhalb des Anlagengeländes hervorgerufen werden.

Aktuell verwendet in: SSK 2015[1]
Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3