Strahlenschutzkommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Die SSK <section begin=abk /><u>S</u>trahlen<u>s</u>chutz<u>k</u>ommission<section end=abk /> berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ([[BMU]]) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der Strahlenschutzkommission werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u.&nbsp;a. auf der Website der SSK veröffentlicht.<section begin=more />
Die SSK <section begin=abk /><u>S</u>trahlen<u>s</u>chutz<u>k</u>ommission<section end=abk /> ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ([[BMU|BMUV]]) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und u. a. auf dieser Website veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMUV erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMUV gerichtet werden.
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 14:50 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Die SSK Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMUV berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMUV gerichtet und u. a. auf dieser Website veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMUV erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMUV gerichtet werden.

Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.

Weblinks

Offizielle Website der SSK