Notfall-Dosiswerte: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Umweltministerium|Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]] hat per Rechtsverordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/ndwv/BJNR217200018.html Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV]) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem [[Notfall]] als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum [[Aufenthalt in Gebäuden]], zur [[Iodblockade|Einnahme von Jodtabletten]], [[Evakuierung]]. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen [[Eingreifrichtwert]]en. | Das [[Umweltministerium|Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit]] hat per Rechtsverordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/ndwv/BJNR217200018.html Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV]) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem [[Notfall]] als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum [[Aufenthalt in Gebäuden]], zur [[Iodblockade|Einnahme von Jodtabletten]], [[Evakuierung]]. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen [[Eingreifrichtwert]]en. | ||
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Aktuelle Version vom 28. März 2024, 09:05 Uhr
Emergency dose values ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Notfall-Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.
- Diese Definition wurde zuletzt in der 330. Sitzung der SSK am 29./30. Januar 2024 geprüft.
Weitere Definitionen
In bisherigen Beratungsergebnissen der SSK
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen empfohlenen Eingreifrichtwerten.
- Aktuell verwendet in: SSK 2019[1]
Englische Fassung
Emergency dose values
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3