SSK Wiki:Über Glossar Strahlenschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Die SSK Wiki wird von der Arbeitsgruppe 83 ''Glossar'' erstellt und bearbeitet. Das Ziel der SSK Wiki ist es für Zukünftige SSK Publikationen einheitlich Begriffsdefinitionen zu verwenden und die Arbeit der SSK zu erleichtern. | |||
Die SSK ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz | Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf der SSK Website veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMU erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMU gerichtet werden. |
Version vom 10. Juli 2024, 16:20 Uhr
Die SSK Wiki wird von der Arbeitsgruppe 83 Glossar erstellt und bearbeitet. Das Ziel der SSK Wiki ist es für Zukünftige SSK Publikationen einheitlich Begriffsdefinitionen zu verwenden und die Arbeit der SSK zu erleichtern.
Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitgliedschaft in der Strahlenschutzkommission ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der Kommission werden durch das BMU berufen, sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Ergebnisse der Beratungen der SSK werden als naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das BMU gerichtet und u. a. auf der SSK Website veröffentlicht. Gemäß der Satzung der SSK ist bei Auskünften gegenüber Dritten eine Zustimmung des BMU erforderlich. Fragen zum Strahlenschutz sollten daher direkt an das BMU gerichtet werden.