AGS: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 1. Juli 2020, 10:46 Uhr
Ausschuss für Gefahrstoffe. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.
Verwendet in
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Weblinks
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5