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Aus Glossar Strahlenschutz
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== Juristische Definitionen == | |||
Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird.<ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}} </ref> | {| class="wikitable" | ||
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| Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0059&from=DE RL 2013/59/Euratom] <ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}} </ref> | |||
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| Tätigkeiten sind: | |||
* der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen, | * der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen, | ||
* der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte, | * der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte, | ||
* sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können, | * sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können, | ||
** weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder | ** weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder | ||
** weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden, | ** weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden, | ||
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== [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2009082154 ICRP 103 (deutsche Ausgabe)] == | |||
Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird. | Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird. | ||
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Version vom 3. November 2020, 16:56 Uhr
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Juristische Definitionen
| Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird. RL 2013/59/Euratom [1] |
Tätigkeiten sind:
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ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.
verwendet in