AGS: Unterschied zwischen den Versionen

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<section begin=abk />Ausschuss für Gefahrstoffe<section end=abk />. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.<section end=abk />
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:Aktuell verwendet in:
== Englische Übersetzung  ==
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== Verwendet in ==
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== Englische Fassung  ==
<section begin=engl /><u>A</u>usschuss für <u>G</u>efahr<u>s</u>toffe (''Committee on Hazardous Substances'')<section end=engl />


== Weblinks  ==
== Weblinks  ==

Version vom 2. März 2021, 08:22 Uhr

Ausschuss für Gefahrstoffe. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Englische Fassung

Ausschuss für Gefahrstoffe (Committee on Hazardous Substances)

Weblinks

Website des AGS bei der BAuA


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5