AGS: Unterschied zwischen den Versionen

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<section begin=abk />Ausschuss für Gefahrstoffe<section end=abk />. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.<section end=abk />
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:Aktuell verwendet in:
== Englische Übersetzung  ==
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== Verwendet in ==
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== Englische Fassung  ==
<section begin=engl /><u>A</u>usschuss für <u>G</u>efahr<u>s</u>toffe (''Committee on Hazardous Substances'')<section end=engl />


== Weblinks  ==
== Weblinks  ==

Version vom 2. März 2021, 09:22 Uhr

Ausschuss für Gefahrstoffe. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.

Aktuell verwendet in:
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Englische Fassung

Ausschuss für Gefahrstoffe (Committee on Hazardous Substances)

Website des AGS bei der BAuA


  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5