AGS: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<section begin=abk /> | <section begin=abk /><u>A</u>usschuss für <u>G</u>efahr<u>s</u>toffe<section end=abk />. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.<section end=abk /><section begin=more /> | ||
<section begin=more /> | :Aktuell verwendet in: | ||
:{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}} | |||
{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}} | |||
== Englische Fassung == | |||
<section begin=engl /><u>A</u>usschuss für <u>G</u>efahr<u>s</u>toffe (''Committee on Hazardous Substances'')<section end=engl /> | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
Version vom 2. März 2021, 08:22 Uhr
Ausschuss für Gefahrstoffe. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft; er wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Englische Fassung
Ausschuss für Gefahrstoffe (Committee on Hazardous Substances)
Weblinks
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5