Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | ||
Expositionssituation infolge eines [[Notfall|Notfalls]].<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref> | === zuvor definiert als: === | ||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
| Expositionssituation infolge eines [[Notfall|Notfalls]].<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref> | |||
|} | |||
<section begin=more /> | <section begin=more /> | ||
== Verwendet in == | == Verwendet in == | ||
Version vom 2. November 2020, 09:50 Uhr
Emergency exposure situation ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]
zuvor definiert als:
| Expositionssituation infolge eines Notfalls.[2] |
Verwendet in
Referenzfehler: Das in <references> definierte <ref>-Tag hat kein Namensattribut.
Siehe auch
ICRP (Englisch)