Notfallplan: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 27. Januar 2021, 11:05 Uhr
Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien. Art 4 Abs. 30 Richtlinie 2013/59/Euratom
Verwendet in
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
Siehe auch
ICRP (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3