Notfallexpositionssituation: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | Gemäß § 2 Abs. 3 [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/ StrlSchG] ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen [[Notfall]] entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. <ref>{{Vorlage:Empf Abgeleitete Richtwerte}}</ref> | ||
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Version vom 2. November 2020, 16:33 Uhr
Emergency exposure situation ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Gemäß § 2 Abs. 3 StrlSchG ist eine Notfallexpositionssituation eine Expositionssituation, die durch einen radiologischen Notfall entsteht, solange die Situation nicht unter die Begriffsbestimmung der bestehenden Expositionssituation nach § 2 Abs. 4 StrlSchG fällt. [1]
ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Mit Strahlenexposition verbundener Notfall, der während Tätigkeiten oder Arbeiten auftreten oder sich daraus entwickeln kann und Sofortmaßnahmen erfordert. ICRP 103 deutsche Ausgabe [2]
zuvor definiert als:
| Expositionssituation infolge eines Notfalls.[3] |
Siehe auch
ICRP (Englisch)
Verwendet in
- ↑ SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden
- ↑ SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.
- ↑ SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima
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