Beruflich strahlenexponierte Person/Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne dieser Verordnung ist | {| class="wikitable" | ||
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| Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne dieser Verordnung ([https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D__1596542283130 StrlSchV 2001])ist | |||
# im Bereich der Tätigkeiten diejenige der Kategorie A oder B des § 54, und | # im Bereich der Tätigkeiten diejenige der Kategorie A oder B des § 54, und | ||
# im Bereich der Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann | # im Bereich der Arbeiten diejenige, für die die Abschätzung nach § 95 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 6 Millisievert überschreiten kann, oder für die die Ermittlung nach § 103 Absatz 1 ergeben hat, dass die effektive Dosis im Kalenderjahr 1 Millisievert überschreiten kann | ||
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| Selbständige oder Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit im Rahmen einer unter diese Richtlinie ([https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0059&from=DE RL 2013/59/Euratom]) fallenden Tätigkeit einer Exposition ausgesetzt sind und bei denen davon auszugehen ist, dass sie Strahlendosen erhalten können, die einen der für die Exposition der Bevölkerung festgelegten Dosisgrenzwerte übersteigen. | |||
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Version vom 3. November 2020, 17:16 Uhr
Juristische Definitionen
Beruflich strahlenexponierte Person im Sinne dieser Verordnung (StrlSchV 2001)ist
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Selbständige oder Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit im Rahmen einer unter diese Richtlinie (RL 2013/59/Euratom) fallenden Tätigkeit einer Exposition ausgesetzt sind und bei denen davon auszugehen ist, dass sie Strahlendosen erhalten können, die einen der für die Exposition der Bevölkerung festgelegten Dosisgrenzwerte übersteigen. |
Siehe auch
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6