Natürliche Strahlungsquelle: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
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Quelle ionisierender Strahlung natürlichen terrestrischen oder kosmischen Ursprungs. [https://www.bmu.de/gesetz/richtlinie-201359euratom/ RL2013/59/Euratom]<ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}}</ref>
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Version vom 5. November 2020, 09:55 Uhr

Natural radiation source ist eine Weiterleitung auf diese Seite.

Juristische Definition

Quelle ionisierender Strahlung natürlichen terrestrischen oder kosmischen Ursprungs. RL2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6