Radioaktiver Stoff: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Jeder Stoff, der ein oder mehrere Radionuklide enthält, deren Aktivität oder Aktivitätskonzentration unter Strahlenschutzgesichtspunkten nicht außer Acht gelassen werden kann. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059 RL2013/59/Euratom] <ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}}</ref> | Jeder Stoff, der ein oder mehrere Radionuklide enthält, deren Aktivität oder Aktivitätskonzentration unter Strahlenschutzgesichtspunkten nicht außer Acht gelassen werden kann. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059 RL2013/59/Euratom] <ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv}}</ref> |
Version vom 3. November 2020, 08:14 Uhr
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Juristische Definition
Jeder Stoff, der ein oder mehrere Radionuklide enthält, deren Aktivität oder Aktivitätskonzentration unter Strahlenschutzgesichtspunkten nicht außer Acht gelassen werden kann. RL2013/59/Euratom [1]
ICRP 103 (deutsche Ausgabe)
Stoffe, die nach nationalem Recht aufgrund ihrer Radioaktivität der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen. Dabei wird häufig sowohl die Aktivität als auch die Aktivitätskonzentration berücksichtigt. IRCP 103 deutsche Ausgabe [2]
Siehe auch
ICRP (Englisch)
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