Notfall-Dosiswerte: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
[[Category:Glossar A4]] | |||
[[Category:Glossar A5]] | |||
[[Category:Zuständigkeit A5]] | |||
[[Category:Glossar]] | |||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
<section end=more /> | <section end=more /> | ||
Version vom 20. Januar 2021, 08:35 Uhr
Emergency dose values ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat per Rechtsverordnung (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV) Dosiswerte festgelegt, die bei einem Notfall als radiologische Kriterien für die Angemessenheit folgender Schutzmaßnahme dienen: Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden, zur Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung. Sie entsprechen den für diese drei Schutzmaßnahmen in den Radiologischen Grundlagen Empfohlenen Eingreifrichtwerten.
Verwendet in
SSK 2019 - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden[1]
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Ereignissen mit Freisetzungen von Radionukliden. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 303. Sitzung der SSK am 24./25. Oktober 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 22.04.2020 B3