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Aus Glossar Strahlenschutz
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* sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
* sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
** weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
** weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
** weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden. [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D__1596542283130 StrlSchV 2001]
** weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der [[Radioaktivität]] dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden. [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl101s1714.pdf%27%5D__1596542283130 StrlSchV 2001]
== [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2009082154 ICRP 103 (deutsche Ausgabe)] ==
== [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2009082154 ICRP 103 (deutsche Ausgabe)] ==
Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.
Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.

Version vom 4. Januar 2021, 08:27 Uhr

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Juristische Definitionen

Eine menschliche Betätigung, die die Exposition von Personen gegenüber Strahlung aus einer Strahlungsquelle erhöhen kann und als geplante Expositionssituation behandelt wird. RL 2013/59/Euratom


Tätigkeiten sind:

  • der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von ionisierenden Strahlen,
  • der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte oder die Aktivierung dieser Produkte,
  • sonstige Handlungen, die die Strahlenexposition oder Kontamination erhöhen können,
    • weil sie mit künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen erfolgen oder
    • weil sie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen erfolgen, und diese Handlungen aufgrund der Radioaktivität dieser Stoffe oder zur Nutzung dieser Stoffe als Kernbrennstoff oder zur Erzeugung von Kernbrennstoff durchgeführt werden. StrlSchV 2001

ICRP 103 (deutsche Ausgabe)

Eine Tätgkeit (practice, activity) ist eine Handlung, bei der ionisierende Strahlung zum Erreichen des Tätigkeitsziels eingesetzt wird.

verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6