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Version vom 26. Januar 2021, 13:50 Uhr
Juristische Definition
Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der kerntechnischen Anlage, der Anlage zur
Erzeugung ionisierender Strahlung oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt
werden kann und für den die kerntechnische Anlage oder die Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind.
aus: § 1 Abs. 18 StrlSchV 2018