Einzelpersonen der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
== Juristische Definition ==
Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/Euratom]
Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059  RL 2013/59/Euratom]
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. [https://www.gesetze-im-internet.de/strlschg/__2.html § 5 Abs. 14 StrlSchG 2018]
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Version vom 26. Januar 2021, 14:29 Uhr

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Juristische Definition

Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. RL 2013/59/Euratom

Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist. § 5 Abs. 14 StrlSchG 2018


Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]

ICRP (Englisch)

Member of the public


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6