IMIS: Unterschied zwischen den Versionen

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<section begin=abk />Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der [[Radioaktivität]] in der Umwelt<section end=abk /> (IMIS) ist ein Messsystem, das die Radioaktivität in allen wichtigen Umweltmedien ständig im gesamten Bundesgebiet überwacht. IMIS umfasst über 2000 ortsfeste Messstationen zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung sowie der [[Aktivitätskonzentration]] in Luft, Niederschlag und Gewässern. Darüber hinaus wird die [[Radioaktivität]] in Lebensmitteln, Futtermitteln, Trinkwasser aber auch in Reststoffen und Abwässern ständig ermittelt.
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:Aktuell verwendet in:
== Verwendet in ==
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{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}
 
== auch definiert als: ==
==Weitere Definitionen==
Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) dient zur Erfassung von Aktivitätskonzentrationen und spezifischer Aktivitäten radioaktiver Stoffe in der Umwelt und der Dosis bzw. Dosisleistung infolge externer Strahlung. Es umfasst Messeinrichtungen bei Bund und Ländern. Zu IMIS gehört darüber hinaus ein rechnergestütztes Kommunikationssystem zur Übermittlung und Aufarbeitung der erfassten Daten. In Messprogrammen für den „Normalbetrieb“ (Routine-Messprogramm) und „Intensivbetrieb“ (Intensiv-Messprogramm) sind die Überwachungsaufgaben für Bund und Länder in den einzelnen Umweltbereichen detailliert festgelegt. Rechtsgrundlage für das IMIS ist das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19.12.1986.<br>
Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) dient zur Erfassung von Aktivitätskonzentrationen und spezifischer Aktivitäten radioaktiver Stoffe in der Umwelt und der Dosis bzw. Dosisleistung infolge externer Strahlung. Es umfasst Messeinrichtungen bei Bund und Ländern. Zu IMIS gehört darüber hinaus ein rechnergestütztes Kommunikationssystem zur Übermittlung und Aufarbeitung der erfassten Daten. In Messprogrammen für den „Normalbetrieb“ (Routine-Messprogramm) und „Intensivbetrieb“ (Intensiv-Messprogramm) sind die Überwachungsaufgaben für Bund und Länder in den einzelnen Umweltbereichen detailliert festgelegt. Rechtsgrundlage für das IMIS ist das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19.12.1986.
aus: [https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009]
:[https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009]
 
== Weblinks  ==
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[https://www.imis.bfs.de/geoportal/ BfS-Geoportal]
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Version vom 24. Februar 2021, 15:13 Uhr

IMIS Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt ist ein Messsystem, das die Radioaktivität in allen wichtigen Umweltmedien ständig im gesamten Bundesgebiet überwacht. IMIS umfasst über 2 000 ortsfeste Messstationen zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung sowie der Aktivitätskonzentration in Luft, Niederschlag und Gewässern. Darüber hinaus wird die Radioaktivität in Lebensmitteln, Futtermitteln, Trinkwasser aber auch in Reststoffen und Abwässern ständig ermittelt.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]

Weitere Definitionen

Das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) dient zur Erfassung von Aktivitätskonzentrationen und spezifischer Aktivitäten radioaktiver Stoffe in der Umwelt und der Dosis bzw. Dosisleistung infolge externer Strahlung. Es umfasst Messeinrichtungen bei Bund und Ländern. Zu IMIS gehört darüber hinaus ein rechnergestütztes Kommunikationssystem zur Übermittlung und Aufarbeitung der erfassten Daten. In Messprogrammen für den „Normalbetrieb“ (Routine-Messprogramm) und „Intensivbetrieb“ (Intensiv-Messprogramm) sind die Überwachungsaufgaben für Bund und Länder in den einzelnen Umweltbereichen detailliert festgelegt. Rechtsgrundlage für das IMIS ist das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19.12.1986.

Glossar Messanleitungen Stand 2009

Weblinks

BfS-Geoportal


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3