Strahlenexposition, potenzielle: Unterschied zwischen den Versionen

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== Juristische Definition ==
== Juristische Definition ==
[[Strahlenexposition|Exposition]], die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013L0059 RL2013/59/Euratom]
Potenzielle Exposition ist eine [[Strahlenexposition|Exposition]], die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören. {{Euratom Art4|63}}<section begin=more />
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Version vom 27. Januar 2021, 12:53 Uhr

Juristische Definition

Potenzielle Exposition ist eine Exposition, die nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, die jedoch durch ein Ereignis oder eine Folge von Ereignissen probabilistischer Natur hervorgerufen werden kann, wozu auch das Versagen technischer Ausrüstung sowie Bedienungsfehler gehören. Art 4 Abs. 63 Richtlinie 2013/59/Euratom

Verwendet in

SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6