Tumor, benigner: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein benigner [[Tumor]] ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität. (2017 12 05 Stgn Benigne Tumoren)
Ein benigner [[Tumor]] ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität.  
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== siehe auch ==
* [[Tumor]]
* [[Tumor, maligner]]
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[[Category:Glossar A2]]
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Version vom 1. Februar 2021, 12:42 Uhr

Ein benigner Tumor ist gekennzeichnet durch eine gut differenzierte, homogene und gewebetypische Struktur, ein langsam verdrängendes Wachstum sowie durch eine gute Abgrenzbarkeit zu dem umliegenden Gewebe. Er zeigt kein invasives Wachstum in das umliegende Gewebe und entwickelt keine Tochtergeschwülste (Metastasen), keine oder nur geringgradige Zellveränderungen sowie eine geringe mitotische Aktivität.

Verwendet in

SSK 2017 - Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung[1]

siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Induktion benigner Tumoren durch ionisierende Strahlung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 17.4.2018