Überwachungsbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Februar 2021, 18:36 Uhr

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Der Überwachungsbereich ist der Bereich, der aus Gründen des Schut­zes vor ionisierender Strahlung der Überwachung unter­liegt. Art 4 Abs. 93 Richtlinie 2013/59/Euratom

ICRP 103

Definierter Bereich, der nicht als Kontrollbereich ausgewiesen ist, für den jedoch berufliche Expositionsbedingungen der Überwachung unterliegen, obgleich normalerweise keine spezifischen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen benötigt werden. Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

ICRP Glossary (Englisch)

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