Abfall, radioaktiver: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
HenSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
[[Radioaktiver Stoff|Radioaktive Stoffe]], die beseitigt werden sollen oder aus Strahlenschutzgründen geordnet beseitigt werden müssen. <br>
[[Radioaktiver Stoff|Radioaktive Stoffe]], die beseitigt werden sollen oder aus Strahlenschutzgründen geordnet beseitigt werden müssen.
aus: [https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000088491 Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019]<br>
:[https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000088491 Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019]
Radioaktive Abfälle wurden früher in hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle unterteilt. Aus endlagerspezifischer Sicht unterscheidet man besser zwischen Wärme entwickelnden Abfällen und Abfälen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. <br>
 
aus: [https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009]
Radioaktive Abfälle wurden früher in hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle unterteilt. Aus endlagerspezifischer Sicht unterscheidet man besser zwischen Wärme entwickelnden Abfällen und Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. :[https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlsch_messungen_glossar.pdf Glossar Messanleitungen Stand 2009]<section begin=more />
 
==Weitere Definitionen==
===In Rechtstexten===
Radioaktiver Abfall ist radioaktives Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das von dem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder juristischen Person, deren Entscheidung von dem Mitgliedstaat anerkannt wird, eine Weiterverwendung nicht vorgesehen ist und das im Rahmen von Gesetzgebung und Vollzug des Mitgliedstaates als radioaktiver Abfall der Regulierung durch eine zuständige Regulierungsbehörde unterliegt.
:{{Euratom Art4|79}}


==Juristische Definition==
Radioaktiver Abfall ist radioaktives Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das von dem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder juristischen Person, deren Entscheidung von dem Mitgliedstaat anerkannt wird, eine Weiterverwendung nicht vorgesehen ist und das im Rahmen von Gesetzgebung und Vollzug des Mitgliedstaates als radioaktiver Abfall der Regulierung durch eine zuständige Regulierungsbehörde unterliegt.{{Euratom Art4|79}}


<section begin=more />
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar A3]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Neue Glossareinträge]]
[[Category:Ungeprüft]]
 
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 22. Februar 2021, 09:48 Uhr

Radioaktive Stoffe, die beseitigt werden sollen oder aus Strahlenschutzgründen geordnet beseitigt werden müssen.

Lexikon zur Kernenergie, Ausgabe Januar 2019

Radioaktive Abfälle wurden früher in hoch-, mittel- und schwachradioaktive Abfälle unterteilt. Aus endlagerspezifischer Sicht unterscheidet man besser zwischen Wärme entwickelnden Abfällen und Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. :Glossar Messanleitungen Stand 2009

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Radioaktiver Abfall ist radioaktives Material in gasförmiger, flüssiger oder fester Form, für das von dem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder juristischen Person, deren Entscheidung von dem Mitgliedstaat anerkannt wird, eine Weiterverwendung nicht vorgesehen ist und das im Rahmen von Gesetzgebung und Vollzug des Mitgliedstaates als radioaktiver Abfall der Regulierung durch eine zuständige Regulierungsbehörde unterliegt.

Art 4 Abs. 79 Richtlinie 2013/59/Euratom