BNetzA: Unterschied zwischen den Versionen

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Die <section begin=abk />Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<section end=abk /> (BNetzA) ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie nimmt als Regulierungsbehörde im Bereich der Telekommunikation u. a. Aufgaben der Frequenzverwaltung wahr. Dabei fördert sie den Wettbewerb und stellt die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen sicher. Sie ist aber auch für Marktaufsicht bei Funkanlagen und im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit sowie das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder von Funkanlagen (Erteilung der Standortbescheinigungen) zuständig.  
Die BNetzA <section begin=abk /><u>B</u>undes<u>netza<u>gentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<section end=abk /> ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie nimmt als Regulierungsbehörde im Bereich der Telekommunikation u. a. Aufgaben der Frequenzverwaltung wahr. Dabei fördert sie den Wettbewerb und stellt die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen sicher. Sie ist aber auch für Marktaufsicht bei Funkanlagen und im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit sowie das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder von Funkanlagen (Erteilung der Standortbescheinigungen) zuständig. <section begin=more />
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== Weblinks  ==
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[https://www.bundesnetzagentur.de/cln_131/DE/Home/home_node.html Offizielle Website der Bundesnetzagentur]
[https://www.bundesnetzagentur.de/cln_131/DE/Home/home_node.html Offizielle Website der Bundesnetzagentur]
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BNetzA
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Version vom 23. Februar 2021, 15:39 Uhr

Die BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie nimmt als Regulierungsbehörde im Bereich der Telekommunikation u. a. Aufgaben der Frequenzverwaltung wahr. Dabei fördert sie den Wettbewerb und stellt die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen sicher. Sie ist aber auch für Marktaufsicht bei Funkanlagen und im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit sowie das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder von Funkanlagen (Erteilung der Standortbescheinigungen) zuständig.

Aktuell verwendet in:
SSK 2019 - Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren[1]

Englische Fassung

German Federal Network Agency for Electricity, Gas, Telecommunications, Post and Railway

Weblinks

Offizielle Website der Bundesnetzagentur



  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Automobil durch Funkanwendungen, induktives Laden und elektrisches Fahren. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27./28. Juni 2019. Bekanntmachung im BAnz AT 04.03.2020 B5