Risiko, tolerables: Unterschied zwischen den Versionen
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Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird. | |||
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'''Definition bezieht sich auf Gefahrstoffe''' | |||
=== In ICRP === | |||
== | Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised. | ||
:[http://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/ANIB_21_1-3 ICRP60 ICRP 60] | |||
== Siehe auch == | |||
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Version vom 1. März 2021, 09:45 Uhr
Als tolerables Risiko gilt nach ICRP 103 ein Risiko, das zwar nicht willkommen ist, aber nach Optimierung hingenommen werden kann. Ein Grenzwert begrenzt den Bereich der tolerablen Risiken nach oben.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
==Weitere Definitionen:
TRGS 910
Akzeptanzrisiko unterhalb dessen ein geringes, akzeptables Risiko besteht und oberhalb dessen ein mittleres Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein Toleranzrisiko oberhalb dessen ein hohes Risiko besteht, das als nicht tolerabel bewertet wird.
Definition bezieht sich auf Gefahrstoffe
In ICRP
Exposures that are not unacceptable are then subdivided into those that are “tolerable”, meaning that they are not welcome but can reasonably be tolerated, and “acceptable”, meaning that they can be accepted without further improvement i. e. when the protection has been optimised.
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5