IAEA: Unterschied zwischen den Versionen

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Empfehlung der SSK [https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2018/2018-09-07Grenzwerte.html|''Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen''] verabschiedet in im Umlaufverfahren am 07. September 2018
Empfehlung der SSK [https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2018/2018-09-07Grenzwerte.html|''Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen''] verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018





Version vom 15. Juni 2020, 13:39 Uhr

Die International Atomic Energy Agency (Abkürzung: IAEA) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Laut Satzung soll sie „den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern“, die Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern sowie die militärische Nutzung dieser Technologie (z. B. Proliferation von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.

Verwendet in

Empfehlung der SSK Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018


ICRP (Englisch)

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Siehe auch

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