IAEA: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 14. Juli 2020, 14:51 Uhr
Die International Atomic Energy Agency (Abkürzung: IAEA) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation. Laut Satzung soll sie „den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand weltweit beschleunigen und vergrößern“, die Anwendung radioaktiver Stoffe und die internationale Zusammenarbeit fördern sowie die militärische Nutzung dieser Technologie (z. B. Proliferation von Kernwaffen) durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.
Verwendet in
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]
Siehe auch
Weblinks
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5