Nachbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Nachbetrieb beginnt mit der endgültigen Außerbetriebnahme eines Kernkraftwerkes und endet mit der Rechtskraft der Stilllegungsgenehmigung.   
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Version vom 25. Februar 2021, 13:27 Uhr

Der Nachbetrieb beginnt mit der endgültigen Außerbetriebnahme eines Kernkraftwerkes und endet mit der Rechtskraft der Stilllegungsgenehmigung.

Aktuell verwendet in:
SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3