Einzelpersonen der Bevölkerung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung ausgesetzt sind. | Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung (Exposition von Einzelpersonen, mit | ||
Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen) ausgesetzt sind. | |||
:{{Euratom Art4|53}} | :{{Euratom Art4|53}} | ||
:Aktuell verwendet in: | :Aktuell verwendet in: | ||
Version vom 19. April 2021, 08:40 Uhr
Members of the public ist eine Weiterleitung auf diese Seite.
Einzelpersonen der Bevölkerung sind Einzelpersonen, die möglicherweise der Exposition der Bevölkerung (Exposition von Einzelpersonen, mit Ausnahme beruflicher oder medizinischer Expositionen) ausgesetzt sind.
- Art 4 Abs. 53 Richtlinie 2013/59/Euratom
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[1]
Person, soweit sie nicht einer beruflichen Exposition oder einer medizinischen Exposition ausgesetzt ist.
- StrlSchG 2017 § 5 Abs. 14[2]
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[3]
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6
- ↑ Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6