Notfallplan: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 13. März 2023, 11:44 Uhr
Hinweis auf ANoPl etc ergänzen
Ein Notfallplan enthält Vorkehrungen zur Planung angemessener Reaktionen auf eine Notfallexpositionssituation anhand postulierter Ereignisse und entsprechender Szenarien.
- Art 4 Abs. 30 Richtlinie 2013/59/Euratom
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2015 - Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima[1]
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B3