Eingreifrichtwert: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert ([[Effektive Dosis|effektive Dosis ]] oder [[Organ-Äquivalentdosis]]) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i.&nbsp;d.&nbsp;R. sind die [[Schutzmaßnahmen]] „[[Aufenthalt in Gebäuden]]“, „[[Evakuierung]]“ und „[[Iodblockade|Einnahme von Iodtabletten]]“ gemeint) zu erwägen ist.<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>
Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert ([[Effektive Dosis|effektive Dosis ]] oder [[Organ-Äquivalentdosis]]) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i.&nbsp;d.&nbsp;R. sind die [[Schutzmaßnahmen]] „[[Aufenthalt in Gebäuden]]“, „[[Evakuierung]]“ und „[[Iodblockade|Einnahme von Iodtabletten]]“ gemeint) zu erwägen ist.<ref>{{Vorlage:Notfallschutz Fukushima}}</ref>



Version vom 10. August 2020, 13:15 Uhr

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Als Eingreifrichtwert wird ein Dosiswert (effektive Dosis oder Organ-Äquivalentdosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognostizierter Überschreitung die Durchführung einer Schutzmaßnahme für die Bevölkerung (i. d. R. sind die SchutzmaßnahmenAufenthalt in Gebäuden“, „Evakuierung“ und „Einnahme von Iodtabletten“ gemeint) zu erwägen ist.[1]

Eingreifrichtwerte sind Planungswerte der erwarteten Dosis, bei deren Erreichen die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu prüfen ist.[2]

Eingreifrichtwerte sind Richtwerte der Dosis, die als Maßstab dafür dienen, wann aus Sicht des Strahlenschutzes bestimmte Schutzmaßnahmen gerechtfertigt sein können. Bei einer Entscheidung über solche Maßnahmen müssen aber zusätzlich zur Dosis noch weitere Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, ob die Maßnahme durchführbar ist und welche zusätzlichen Risiken dabei entstehen. Wird ein Eingreifrichtwert überschritten, löst dies daher nicht automatisch eine Maßnahme aus.[3]

Verwendet in

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