Dosisgrenzwert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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===In ICRP 103===
===In ICRP 103===


Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Expositionssituation, geplante|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf.
Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus [[Geplante Expositionssituation|geplanten Expositionssituationen]], der nicht überschritten werden darf.
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Version vom 25. November 2021, 17:00 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Wert der effektiven Dosis (gegebenenfalls der effektiven Folgedosis) oder der Organ-Äquivalentdosis in einem bestimmten Zeitraum, der für eine Einzelperson nicht überschritten werden darf.

Diese Definition wurde zuletzt in der 310. Sitzung der SSK am 9./10. Februar 2021 geprüft.

Art 4 Abs. 23 Richtlinie 2013/59/Euratom
Aktuell verwendet in:
Empfehlung der SSK mit wissenschaftlicher Begründung Grenzwerte der Organ-Äquivalentdosen für die berufliche Strahlenexposition verabschiedet in der 309. Sitzung der SSK am 10. Dezember 2020
SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[1]

Weitere Definitionen

In ICRP 103

Der Wert der effektiven Dosis oder der Organdosis einer einzelnen Person aus geplanten Expositionssituationen, der nicht überschritten werden darf.

Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.

Im ICRP Glossary (Englisch)

Dose limit

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5