Abklingzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Abklingzeit ist die Zeit bis zum Zerfall der Radioaktivität eines Materials auf einen festgelegten Wert.
Abklingzeit ist die Zeit bis zum Zerfall der Radioaktivität eines Materials auf einen festgelegten Wert.
:{{AG83 2021|15|April}}
:{{SSK|317}}


==Referenzen==
==Referenzen==
Zeile 8: Zeile 8:
[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Zuständigkeit A3]]
[[Category:Geprüft AG83]]
[[Category:Geprüft 2021]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 10. Januar 2022, 09:44 Uhr

Abklingzeit ist die Zeit bis zum Zerfall der Radioaktivität eines Materials auf einen festgelegten Wert.

Diese Definition wurde zuletzt in der 317. Sitzung der SSK am 9./10. Dezember 2021 geprüft.

Referenzen

[[Category:Geprüft 2021]