Umgang: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedeutet die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von Radioakti…“
 
MueSSKGS-user (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedeutet die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von [[Radioaktiver Stoff|radioaktiven Stoffen]] im Sinne des § 2 des Atomgesetzes, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie der Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen; als Umgang gilt auch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes.  
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedeutet die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von [[Radioaktiver Stoff|radioaktiven Stoffen]] im Sinne des § 2 des Atomgesetzes, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie der Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen; als Umgang gilt auch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes.<ref>{{Vorlage:Empf 1 mSv ICRP103}} </ref>
'''alternativ:'''
Unter Umgang (practice, activity) mit radioaktiven Stoffen versteht man Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von radioaktiven Stoffen, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie den Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen.  
<section begin=more />
<section begin=more />
== Verwendet in  ==
{{Vorlage:Empf 1 mSv ICRP103}}
== Weblinks  ==
== Weblinks  ==
[https://www.gesetze-im-internet.de/atg/ Atomgesetz]
[https://www.gesetze-im-internet.de/atg/ Atomgesetz]
[https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/ Bundesberggesetz]
[https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/ Bundesberggesetz]
== Verwendet in  ==


[[Category:Glossar]]
[[Category:Glossar]]
__NOTOC__
__NOTOC__
<section end=more />
<section end=more />

Version vom 31. Juli 2020, 10:32 Uhr

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen bedeutet die Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von radioaktiven Stoffen im Sinne des § 2 des Atomgesetzes, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie der Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen; als Umgang gilt auch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von radioaktiven Bodenschätzen im Sinne des Bundesberggesetzes.[1] alternativ: Unter Umgang (practice, activity) mit radioaktiven Stoffen versteht man Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung von radioaktiven Stoffen, soweit es sich nicht um Arbeiten handelt, sowie den Betrieb von Bestrahlungsvorrichtungen.

Weblinks

Atomgesetz Bundesberggesetz

Verwendet in