Strahlenexposition, berufliche: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
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Version vom 3. August 2020, 07:47 Uhr
ICRP 103 definiert die berufliche Strahlenexposition (occupational exposure) als:
Alle Expositionen von Beschäftigten während ihrer Arbeit. Darin nicht enthalten sind
- Expositionen, die von der regulatorischen Kontrolle ausgeschlossen wurden und Expositionen durch Tätigkeiten und Quellen, die von der Überwachung befreit sind,
- medizinische Expositionen und
- Expositionen durch die normale natürliche Hintergrundstrahlung. [1]
Verwendet in
SSK 2015 - Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten.[2]
- ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Umsetzung des Dosisgrenzwertes für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 23.11.2015 B6