Ermächtigter Arzt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können. <section begin=more />
 
 
Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (§ 175 StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“.
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Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können. <section begin="more" />
:Aktuell verwendet in:
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Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“ (Kirchinger)
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Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. (Kirchinger Änderungen Reiners)
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==Englische Fassung==
==Englische Fassung==

Version vom 1. September 2021, 15:11 Uhr

Authorised physician ist eine Weiterleitung auf diese Seite.


Ein Ermächtigter Arzt im Sinne der Deutschen Strahlenschutzverordnung (§ 175 StrlSchV) ist ein für die Feststellung der Unbedenklichkeit einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung und die Durchführung der ärztlichen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen (nach den Vorgaben der StrlSchV) von der zuständigen Behörde ermächtigter Arzt. Im Regelfall mit der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsarzt“.

SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[1]



Der im Strahlenschutz ermächtigte Arzt berät die Betriebe in betrieblichen Strahlenschutzfragen. Er ist auch für die im Strahlenschutzrecht geforderten Eignungsuntersuchungen zuständig, da die betrieblichen Bedingungen im Einzelfall mit über die Eignung entscheiden können.

Aktuell verwendet in:
SSK 2017 - Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall[2]

Englische Fassung

Authorised physician

Siehe auch


  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. Strahlenschutzkommission (SSK). Erforderliche medizinische Kapazitäten für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung im radiologischen und nuklearen Notfall. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 287. Sitzung der SSK am 23./24. März 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 27.06.2018 B2