Erlaubnisfreie Herstellung (Radiopharmaka): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. September 2021, 09:44 Uhr

Die Herstellung des Radiopharmakons durch den anwendenden Arzt oder unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung auf der Rechtsgrundlage des § 13 Absatz 2 b des AMG.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin[1]

Siehe auch

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Therapeutische Verfahren in der Nuklearmedizin. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022