Strahlenexposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung: Unterschied zwischen den Versionen

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absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken.<ref>{{Vorlage:EU-GN}}</ref>  
== Juristische Definition ==
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Version vom 2. November 2020, 15:18 Uhr

Juristische Definition

Absichtliche Exposition von Personen zu Bildgebungszwecken, wobei die Hauptabsicht der Exposition nicht darin besteht, einen gesundheitlichen Nutzen für die strahlenexponierte Person zu bewirken. Vorlage:EU-GN[1]

Verwendet in