LNT Modell: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
:{{Strahlennotfallmedizin}}
:{{Strahlennotfallmedizin}}
:{{Bildgebende Diagnostik beim Kind}}
:{{Bildgebende Diagnostik beim Kind}}
:{{Grenzwerte Bevölkerung}}


==Weitere Definitionen==
==Weitere Definitionen==
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
===In früheren Beratungsergebnissen der SSK===
Linear-No-Threshold Model. Modell der Dosis-Wirkungsbeziehung, das auf der Annahme beruht, dass sich der im Bereich von 0,1 bis 2 Gy lineare Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung für das Risiko einer Krebserkrankung und/oder vererbbaren Erkrankung in den Bereich von 0 bis 0,1 Gy linear ohne Schwelle extrapolieren lässt.
Linear-No-Threshold Model. Modell der Dosis-Wirkungsbeziehung, das auf der Annahme beruht, dass sich der im Bereich von 0,1 bis 2 Gy lineare Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung für das Risiko einer Krebserkrankung und/oder vererbbaren Erkrankung in den Bereich von 0 bis 0,1 Gy linear ohne Schwelle extrapolieren lässt.
:{{Vorlage:Empf Grenzwertsetzung}}
:{{Empf Grenzwertsetzung}}
:{{Vorlage:Empf Radon-Dosiskoeffizienten}}
:{{Empf Radon-Dosiskoeffizienten}}


===In ICRP 103===
===In ICRP 103===

Version vom 13. Januar 2022, 11:33 Uhr

Sprachen: Deutsch English

Linear-No-Threshold Model. Dieses Modell beschreibt die im Strahlenschutz gemachte Annahme, dass die Häufigkeit eines stochastischen Effektes, die im mittleren bis hohen Dosisbereich (etwa 0,1 bis 5 Gy) beobachtet wird, linear bis zur Dosis Null (also ohne Schwellendosis) extrapoliert werden kann.

Aktuell verwendet in:
SSK 2022 - Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung[1]
SSK 2022 - Bildgebende Diagnostik bei Kindern[2]
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[3]

Weitere Definitionen

In früheren Beratungsergebnissen der SSK

Linear-No-Threshold Model. Modell der Dosis-Wirkungsbeziehung, das auf der Annahme beruht, dass sich der im Bereich von 0,1 bis 2 Gy lineare Verlauf der Dosis-Wirkungs-Beziehung für das Risiko einer Krebserkrankung und/oder vererbbaren Erkrankung in den Bereich von 0 bis 0,1 Gy linear ohne Schwelle extrapolieren lässt.

SSK 2018 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen[4]
SSK 2017 - Radon-Dosiskoeffizienten[5]

In ICRP 103

Modell der Dosis-Wirkungs-Beziehung, das auf der Annahme beruht, dass im niedrigen Dosisbereich bei Strahlendosen größer als Null das Risiko zusätzlicher Krebsfälle und/oder vererbbarer Erkrankungen direkt proportional zur Dosis ansteigt.

ICRP 103 [6]

Im ICRP Glossary (Englisch)

Linear-non-threshold model

Referenzen

  1. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Strahlennotfallmedizin -Handbuch für Versorgung und Ausbildung. Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet im Umlaufverfahren am 28. August 2022
  2. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Bildgebende Diagnostik bei Kindern. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 321. Sitzung der SSK am 22./23. September 2022
  3. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 326. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
  4. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet im Umlaufverfahren am 07. September 2018. Bekanntmachung im BAnz AT 14.11.2019 B5
  5. ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Radon-Dosiskoeffizienten. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 290. Sitzung der SSK am 4./5. Dezember 2017. Bekanntmachung im BAnz AT 24.05.2018 B3
  6. ↑ Commission on Radiological Protection (ICRP). Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 : ICRP-Veröffentlichung 103 - Deutsche Ausgabe verabschiedet im März 2007. Deutsche Ausgabe. BfS-SCHR-47/09, Salzgitter November 2009.