Standortbezogener Sicherheitsabstand: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Glossar Strahlenschutz
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden Grenzwerte unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester [[Funkanlage]]n eingehalten werden. | Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwerte]] unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester [[Funkanlage]]n eingehalten werden. | ||
:Aktuell verwendet in: | :Aktuell verwendet in: | ||
:{{EMF und 5G}} | :{{EMF und 5G}} | ||
Version vom 19. Januar 2022, 11:58 Uhr
Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden Grenzwerte unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[1]
Weitere Definitionen
In Rechtstexten
Der standortbezogene Sicherheitsabstand ist der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.
Referenzen
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
- ↑ § 2 Abs 4 Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist