Standortbezogener Sicherheitsabstand: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Glossar Strahlenschutz
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Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden Grenzwerte unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester [[Funkanlage]]n eingehalten werden.
Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden [[Grenzwert (Strahlenexposition)|Grenzwerte]] unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester [[Funkanlage]]n eingehalten werden.
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Version vom 19. Januar 2022, 11:58 Uhr

Erforderlicher Abstand zwischen der Bezugsantenne eines Funkanlagenstandortes und dem Bereich, in dem die anzuwendenden Grenzwerte unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.

Aktuell verwendet in:
SSK 2021 - Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen[1]

Weitere Definitionen

In Rechtstexten

Der standortbezogene Sicherheitsabstand ist der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.

BEMFV 2002 § 2 Abs 4[2]

Referenzen

  1. Strahlenschutzkommission (SSK). Elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit den 5G-Mobilfunknetzen. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission mit wissenschaftlicher Begründung verabschiedet in der 317. Sitzung der SSK am 9. und 10. Dezember 2021
  2. § 2 Abs 4 Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist