Expositionspfad: Unterschied zwischen den Versionen
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Expositionspfade sind Pfade auf denen ionisierende Strahlung oder freigesetzte radioaktive Stoffe zu einer Strahlenexposition des Menschen führen können. Die wichtigsten Expositionspfade im Notfallschutz sind: äußere Bestrahlung durch Direktstrahlung oder aus einer radioaktiven Wolke, äußere Bestrahlung vom kontaminierten Boden, [[Inhalation]] radioaktiver Stoffe, [[Ingestion]] radioaktiver Stoffe und Kontamination der Haut. | |||
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Version vom 19. Januar 2022, 16:40 Uhr
Expositionspfade sind Pfade auf denen ionisierende Strahlung oder freigesetzte radioaktive Stoffe zu einer Strahlenexposition des Menschen führen können. Die wichtigsten Expositionspfade im Notfallschutz sind: äußere Bestrahlung durch Direktstrahlung oder aus einer radioaktiven Wolke, äußere Bestrahlung vom kontaminierten Boden, Inhalation radioaktiver Stoffe, Ingestion radioaktiver Stoffe und Kontamination der Haut.
SSK 2023 - Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung[1]
In die Umwelt freigesetzte radioaktive Stoffe können auf unterschiedlichen Pfaden zu einer Strahlenexposition des Menschen führen. Die wichtigsten Expositionspfade sind: äußere Bestrahlung aus der radioaktiven Wolke, äußere Bestrahlung vom kontaminierten Boden, Inhalation radioaktiver Stoffe, Ingestion radioaktiver Stoffe.
- Aktuell verwendet in:
- SSK 2015 - Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen[2]
Weitere Definitionen
Im ICRP Glossary (Englisch)
Siehe auch
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Grundlagen zur Begründung von Grenzwerten der Strahlenexposition für die Bevölkerung. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission, Verabschiedet in der 336. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 08. Mai 2023
- ↑ Strahlenschutzkommission (SSK). Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 274. Sitzung der SSK am 19./20. Februar 2015. Bekanntmachung im BAnz AT 04.01.2016 B4